Das neue Widerrufsrecht im Fernabsatz
Neues Widerrufsrecht 2011 - verständlich erklärt
Aktuelle Informationen:
Am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der
Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von
Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in
Kraft.
Es besteht eine Übergangsfrist zur Verwendung bis zum 04.11.2011. Allerdings wird dringend geraten, die neue Widerrufsbelehrung und/oder die Rückgabebelehrung unverzüglich in den eigenen Shop einzubauen und gegenüber Verbrauchern zu verwenden.
Es besteht eine Übergangsfrist zur Verwendung bis zum 04.11.2011. Allerdings wird dringend geraten, die neue Widerrufsbelehrung und/oder die Rückgabebelehrung unverzüglich in den eigenen Shop einzubauen und gegenüber Verbrauchern zu verwenden.
Widerrufsrecht
Es gibt mehrere gesetzlich festgelegte
Widerrufsrecht für Verbraucher:
Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich
- bei Haustürgeschäften,
- bei Fernabsatzverträgen oder
- bei Verbraucherdarlehensverträgen
Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich
- am Telefon,
- per Telefax oder
- nur über das Internet
Widerrufsbelehrung
In § 360 Absatz 1 und 3 BGB ist seit 11.06.2010
gesetzlich festgelegt, welche Inhalte in die
Widerrufsbelehrung aufgenommen werden müssen.
Es gibt weiterhin ein Muster der
Widerrufsbelehrung, welches auf jeden Fall ohne
Veränderungen verwendet werden sollte.
Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
- Hinweis auf das Recht zum Widerruf
- Name und ladungsfähige Anschrift des Empfängers
- Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Rückgaberecht
Nach § 356 BGB kann das Widerrufsrecht (s.o.),
soweit dies ausdrücklich im Gesetz zugelassen
ist, durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht
ersetzt werden.
Dieses Rückgaberecht muss dass durch die Rücksendung der gelieferten Ware innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Ist die Ware nicht als Paket versandfähig, reicht ein Rücknahmeverlangen aus.
Dieses Rückgaberecht muss dass durch die Rücksendung der gelieferten Ware innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Ist die Ware nicht als Paket versandfähig, reicht ein Rücknahmeverlangen aus.
Rückgabebelehrung
In § 360 Absatz 2 und 3 BGB ist seit 11.06.2010
gesetzlich festgelegt, welche Inhalte in die
Rückgabebelehrung aufgenommen werden müssen. Es
gibt weiterhin ein Muster der
Rückgabebelehrung, welches auf jeden Fall ohne
Veränderungen verwendet werden sollte.
Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
- Hinweis auf das Recht zur Rückgabe
- Name und ladungsfähige Anschrift des Empfängers
- Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist
Kostenfreie Erstinformationen vom Rechtsanwalt
Widerrufsrecht - FAQ
Lesen Sie die ausführlichen FAQ zum
Widerrufs- und Rückgaberecht, wenn Sie
schnell eine Antwort auf Ihre Frage
benötigen. [jetzt
FAQ lesen]
Checkliste für Unternehmer
Detailliertere Informationen zum Gebrauch des
Widerrufsrechts erhalten Sie über diese
Checkliste, die auch wichtige Rechtsprechung
berücksichtigt. [jetzt
Checkliste lesen]
BGB-Synopse
Hier finden Sie einen exakten Vergleich,
welche gesetzlichen Regelungen sich in 2010
und in 2011 geändert haben. [BGB-Synopse]
eCommerce-Blog
Möchten Sie laufend auf dem aktuellen Stand
hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für
Onlineshops sein? Dann besuchen Sie
regelmäßig den eCommerce-Blog. [hier
gehts zum Blog]
Welche Leistungen bietet Rechtsanwalt Giel an?
Überprüfung Ihrer persönlichen Widerrufsbelehrung
Sind Sie Unternehmer im Fernabsatz, sollten
Sie unbedingt Ihre Rechtsbelehrungen
überprüfen. Eine nicht ordnungsgemäße
Verbraucherbelehrung kann eine
kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.
Erstellung von Belehrung und AGB
Sollten Sie als Unternehmer im Fernabsatz
noch gar keine Widerrufs- oder
Rückgabebelehrung verwenden, empfiehlt es
sich, Rechtsanwalt Giel zur Beratung
einzuschalten. Auf Wunsch werden Ihnen auch
gerne komplette AGB für Ihren Online- oder
Webshop zur Verfügung gestellt. [jetzt
unverbindliches Angebot einholen]
Überprüfung Ihrer vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Um die Vertragsverhältnisse mit Ihren Kunden
einwandfrei zu gestalten, sind rechtlich
saubere AGB erforderlich. Zudem wird somit
der Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen
vorgebeugt. Lassen Sie Ihre AGB daher von
Rechtsanwalt Giel prüfen.
Erstellung sämtlicher Rechtstexte für den Onlinehshop
Wenn Sie sich in aller Ruhe um Ihr Geschäft
kümmern möchten, kann Rechtsanwalt Giel auch
die komplette Erstellung sämtlicher
Rechtstexte übernehmen. Dabei wird auch
geprüft, ob der Bestell-Workflow rechtlich
einwandfrei ist und z.B. zum richtigen
Zeitpunkt ist ordnungsgemäßer Art und Weise
auf die Rechtstexte hingewiesen wird und ob
nach der Bestellung die richtigen eMails
versenden werden. [Komplettpaket
anfragen]
Kanzlei
Darmstädter Str. 6564807 Dieburg
Telekommunikation
Fon 06071 - 928 135Fax 06071 - 928 136
