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Das neue Widerrufsrecht im Fernabsatz

Neues Widerrufsrecht 2011 - verständlich erklärt

Aktuelle Informationen: Am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft.
Es besteht eine Übergangsfrist zur Verwendung bis zum 04.11.2011. Allerdings wird dringend geraten, die neue Widerrufsbelehrung und/oder die Rückgabebelehrung unverzüglich in den eigenen Shop einzubauen und gegenüber Verbrauchern zu verwenden.
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Widerrufsrecht

Es gibt mehrere gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht für Verbraucher:
  • bei Haustürgeschäften,
  • bei Fernabsatzverträgen oder
  • bei Verbraucherdarlehensverträgen
Widerrufen wird die "auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung", also das sogenannte Angebot. Die Widerrufserklärung muss dem Vertragspartner zugehen. Dieser muss die Erklärung NICHT annehmen. Eine Annahmeerklärung ist nicht Voraussetzung. Die Erklärung muss lediglich fristgerecht abgesendet werden.

Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich
  • am Telefon,
  • per Telefax oder
  • nur über das Internet
geschlossen wurden.
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Widerrufsbelehrung

In § 360 Absatz 1 und 3 BGB ist seit 11.06.2010 gesetzlich festgelegt, welche Inhalte in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden müssen. Es gibt weiterhin ein Muster der Widerrufsbelehrung, welches auf jeden Fall ohne Veränderungen verwendet werden sollte.

Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
  • Hinweis auf das Recht zum Widerruf
  • Name und ladungsfähige Anschrift des Empfängers
  • Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
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Rückgaberecht

Nach § 356 BGB kann das Widerrufsrecht (s.o.), soweit dies ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist, durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden.

Dieses Rückgaberecht muss dass durch die Rücksendung der gelieferten Ware innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Ist die Ware nicht als Paket versandfähig, reicht ein Rücknahmeverlangen aus.
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Rückgabebelehrung

In § 360 Absatz 2 und 3 BGB ist seit 11.06.2010 gesetzlich festgelegt, welche Inhalte in die Rückgabebelehrung aufgenommen werden müssen. Es gibt weiterhin ein Muster der Rückgabebelehrung, welches auf jeden Fall ohne Veränderungen verwendet werden sollte.

Unter anderem müssen folgende Informationen vorhanden sein:
  • Hinweis auf das Recht zur Rückgabe
  • Name und ladungsfähige Anschrift des Empfängers
  • Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist
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Kostenfreie Erstinformationen vom Rechtsanwalt

Widerrufsrecht - FAQ

Lesen Sie die ausführlichen FAQ zum Widerrufs- und Rückgaberecht, wenn Sie schnell eine Antwort auf Ihre Frage benötigen. [jetzt FAQ lesen]

Checkliste für Unternehmer

Detailliertere Informationen zum Gebrauch des Widerrufsrechts erhalten Sie über diese Checkliste, die auch wichtige Rechtsprechung berücksichtigt. [jetzt Checkliste lesen]

BGB-Synopse

Hier finden Sie einen exakten Vergleich, welche gesetzlichen Regelungen sich in 2010 und in 2011 geändert haben. [BGB-Synopse]

eCommerce-Blog

Möchten Sie laufend auf dem aktuellen Stand hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für Onlineshops sein? Dann besuchen Sie regelmäßig den eCommerce-Blog. [hier gehts zum Blog]
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Welche Leistungen bietet Rechtsanwalt Giel an?

Überprüfung Ihrer persönlichen Widerrufsbelehrung

Sind Sie Unternehmer im Fernabsatz, sollten Sie unbedingt Ihre Rechtsbelehrungen überprüfen. Eine nicht ordnungsgemäße Verbraucherbelehrung kann eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.

Erstellung von Belehrung und AGB

Sollten Sie als Unternehmer im Fernabsatz noch gar keine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden, empfiehlt es sich, Rechtsanwalt Giel zur Beratung einzuschalten. Auf Wunsch werden Ihnen auch gerne komplette AGB für Ihren Online- oder Webshop zur Verfügung gestellt. [jetzt unverbindliches Angebot einholen]

Überprüfung Ihrer vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Um die Vertragsverhältnisse mit Ihren Kunden einwandfrei zu gestalten, sind rechtlich saubere AGB erforderlich. Zudem wird somit der Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen vorgebeugt. Lassen Sie Ihre AGB daher von Rechtsanwalt Giel prüfen.

Erstellung sämtlicher Rechtstexte für den Onlinehshop

Wenn Sie sich in aller Ruhe um Ihr Geschäft kümmern möchten, kann Rechtsanwalt Giel auch die komplette Erstellung sämtlicher Rechtstexte übernehmen. Dabei wird auch geprüft, ob der Bestell-Workflow rechtlich einwandfrei ist und z.B. zum richtigen Zeitpunkt ist ordnungsgemäßer Art und Weise auf die Rechtstexte hingewiesen wird und ob nach der Bestellung die richtigen eMails versenden werden. [Komplettpaket anfragen]
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