Widerrufsrecht | FAQ

Aktuelle Informationen aufgrund der Änderungen zum 11. Juni 2010 sowie zum 04. August 2011
Unangreifbarkeit der Musterbelehrung
Die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung erhalten den Rang eines formellen Gesetzes und verlieren ihre größte Schwäche: Die Angreifbarkeit durch die Instanzgerichte.Das Gesetz stellt nunmehr klar, dass Händler, die das Muster verwenden, zutreffend über das dem Verbraucher zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehren. Damit erhalten die Händler erstmals Rechtssicherheit in Bezug auf das Widerrufsrecht, da weder das BGB noch das EGBGB von den Gerichten nicht für unwirksam erklärt werden können.
Händler, die nach dem 11. Juni 2010 den Verbraucher noch mit dem alten Muster und damit nicht mehr existenten Vorschriften belehren, verhalten sich wettbewerbswidrig und können dafür abgemahnt werden. Außerdem beginnt wegen der fehlerhaften Belehrung über den Fristbeginn die Widerrufsfrist für Verbraucher nie zu laufen.
Daher ist dringend zu empfehlen, die Belehrung in den Rechtstexten schnellstmöglich umzusetzen.
14 Tage Widerrufsfrist auch bei ebay
Erstmals werden auch Händler bei ebay den Webshop-Händlern gleichgestellt: Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig auch hier 14 Tage, wenn man sich an die Vorgaben des Gesetzes hält.Für die 14tägige Widerrufsfrist ist es im Regelfall auch weiterhin erforderlich, dass dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wurde. Allerdings gilt, dass eine Widerrufsbelehrung in Textform, welche unverzüglich nach Vertragsschluss an den Verbraucher übersandt wird, identisch mit einer Belehrung bei Vertragsschluss ist, wenn der Unternehmer bereits im Online-Shop bzw. auf der ebay-Artikelseite klar und verständlich über das Widerrufsrecht ausführlich informiert. Bislang war es erforderlich, bereits vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht zu belehren.
Wenn Sie sowohl im Shop (bzw. auf der Artikelseite bei ebay) die gesetzlichen Musterbelehrungen als auch in der automatisch via eMail unmittelbar nach Vertragsschluss verschickten Bestellbestätigung, erfüllen Sie diese Voraussetzungen.
Wertersatz für Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise
Anlässlich eines Urteils des EuGH vom 03.09.2009 mussten Änderungen an der Wertersatzpflicht des deutschen Rechts vorgenommen werden. Der EuGH hatte die deutschen Wertersatzvorschriften für teilweise europarechtswidrig eingestuft.In der Praxis ergeben sich wenig Änderungen. Im Vordergrund stand eine andere sprachliche Ausgestaltung der Gesetzestexte.
Onlinehändler müssen nach wie vor darauf achten, dass sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Dann besteht auch später u.U. der Anspruch auf Wertersatz gegenüber dem Verbraucher.
Hier reicht es aus, sowohl im Shop (bzw. auf der Artikelseite) und in der automatisch via eMail unmittelbar nach Vertragsschluss verschickten Bestellbestätigung die gesetzlichen Muster zu verwenden.
Rückgaberecht bei ebay
Zum 11. Juni 2010 können auch ebay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen. Ob dies bisher bereits möglich war, ist seit langer Zeit umstritten.Unterlassungserklärungen kündigen?
Eine weitere Konsequenz des neuen Widerrufsrechtes ist, dass alte abgegebene Unterlassungserklärungen evtl. gekündigt werden können und sollten. Für welche Unterwerfungsverträge dies gilt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierbei immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So ist z.B. der genaue Wortlaut der Unterlassungserklärung entscheidend. Sollten Sie einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, die auch das Widerrufsrecht betrifft, empfehlen wir unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Weitere FAQ
Wann ist die Belehrung erforderlich?
Unternehmer müssen diese im Bereich des Fernabsatzes gegenüber Verbrauchern verwenden. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.Wo bekomme ich das neue Muster?
Die neuen Muster sind in das Gesetz aufgenommen worden und z.B. unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.Kann ich das neue Muster einfach übernehmen?
Das Muster der Widerrufsbelehrung und der Rückgabebelehrung muss nach wie vor individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmers und seines Geschäftsmodells angepasst werden. Händler, die Waren verkaufen müssen andere Absätze verwenden als solche, die Dienstleistungen anbieten. Die verschiedenen Varianten sind im Muster als „Gestaltungshinweise“ aufgeführt.Kann ich das neue Muster von meinem Mitbewerber „übernehmen“?
Davon ist dringend abzuraten, da jedes Muster auf die individuellen Gegebenheiten des Geschäftsmodells abgestimmt ist.Wie viele Gestaltungshinweise gibt es?
Für die Widerrufsbelehrung existieren 14 Hinweise, für die Rückgabebelehrung 9 Hinweise.Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung?
Hieran hat sich nichts geändert. Nach § 356 BGB kann das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden.Muss ich meine AGBs in jedem Fall ändern?
Eine Änderung Ihrer AGBs ist dann erforderlich, wenn die von Ihnen verwendete Widerrufsbelehrung von dem neuen Muster (Stand 04.08.2011) abweicht. Am besten wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Giel.Müssen meine AGBs komplett geändert werden?
Grundsätzlich dürfte es ausreichen, die Klausel mit der Widerrufsbelehrung zu ändern. Eventuell befindet sich auch Ihre Widerrufsbelehrung nur in den „Verbraucherhinweisen“. Dann müssen nur diese geändert werden.Gibt es Übergangsfristen?
Ab dem 04. August 2011 können die neuen Muster verwendet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 04. November 2011. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Änderungen unverzüglich umzusetzen, damit die neuen Regelungen zur Wertersatzpflicht auch wirksam in den Verträgen vereinbart werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist damit zu rechnen, dass bereits wieder die ersten Händler abgemahnt werden, wenn ein veraltetes Muster verwendet wird.
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