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Das neue Widerrufsrecht im Fernabsatz

Neues Widerrufsrecht 2014 - verständlich erklärt

Liebe Onlineshophändler!
Bitte überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Webshop bereits die neue Rechtslage ab Juni 2014 eingearbeitet haben.
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Widerrufsrecht

Es gibt mehrere gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht für Verbraucher, u.a.:
  • bei Haustürgeschäften,
  • bei Fernabsatzverträgen oder
  • bei Verbraucherdarlehensverträgen
Widerrufen wird die "auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung", also das sogenannte Angebot. Die Widerrufserklärung muss dem Vertragspartner zugehen. Dieser muss die Erklärung NICHT annehmen. Eine Annahmeerklärung ist nicht Voraussetzung. Die Erklärung muss lediglich fristgerecht abgesendet werden.

Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich
  • am Telefon,
  • per Telefax oder
  • nur über das Internet
geschlossen wurden.
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Widerrufsbelehrung

Ab dem 13.06.2014 kann der Unternehmer dem Verbraucher nach § 356 BGB (neu) die Möglichkeit einräumen, seinen Widerruf über ein Onlineformular zu erklären. Das zu verwendende Musterformular finden Sie in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des EGBGB.

Dieses Muster ist nun - endlich - europaweit einheitlich und kann rechtssicher im europäischen Handel verwendet werden.
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Rückgaberecht

Ab dem 13.06.2014 wird es kein Rückgaberecht mehr geben. Sie als Onlinehändler dürfen Ihren Kunden kein Rückgaberecht einräumen!
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Rückgabebelehrung

Weil das Rückgaberecht abgeschafft wurde, gibt es auch keine Rückgabebelehrung mehr. Die einzige Belehrung ist nunmehr die Widerrufsbelehrung.
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Kostenfreie Erstinformationen vom Rechtsanwalt

Widerrufsrecht - FAQ

Lesen Sie die ausführlichen FAQ zum Widerrufs- und Rückgaberecht, wenn Sie schnell eine Antwort auf Ihre Frage benötigen. [jetzt FAQ lesen]

Checkliste für Unternehmer

Detailliertere Informationen zum Gebrauch des Widerrufsrechts erhalten Sie über diese Checkliste, die auch wichtige Rechtsprechung berücksichtigt. [jetzt Checkliste lesen]

BGB-Synopse

Hier finden Sie einen exakten Vergleich, welche gesetzlichen Regelungen sich in 2014 ändern werden. [BGB-Synopse]

eCommerce-Blog

Möchten Sie laufend auf dem aktuellen Stand hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für Onlineshops sein? Dann besuchen Sie regelmäßig den eCommerce-Blog. [hier gehts zum Blog]
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Welche Leistungen bietet Rechtsanwalt Giel an?

Überprüfung Ihrer persönlichen Widerrufsbelehrung

Sind Sie Unternehmer im Fernabsatz, sollten Sie unbedingt Ihre Rechtsbelehrungen überprüfen. Eine nicht ordnungsgemäße Verbraucherbelehrung kann eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.

Erstellung von Belehrung und AGB

Sollten Sie als Unternehmer im Fernabsatz noch gar keine Widerrufsbelehrung verwenden, empfiehlt es sich, Rechtsanwalt Giel zur Beratung einzuschalten. Auf Wunsch werden Ihnen auch gerne komplette AGB für Ihren Online- oder Webshop zur Verfügung gestellt. [jetzt unverbindliches Angebot einholen]

Überprüfung Ihrer vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Um die Vertragsverhältnisse mit Ihren Kunden einwandfrei zu gestalten, sind rechtlich saubere AGB erforderlich. Zudem wird somit der Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen vorgebeugt. Lassen Sie Ihre AGB daher von Rechtsanwalt Giel prüfen.

Erstellung sämtlicher Rechtstexte für den Onlinehshop

Wenn Sie sich in aller Ruhe um Ihr Geschäft kümmern möchten, kann Rechtsanwalt Giel auch die komplette Erstellung sämtlicher Rechtstexte übernehmen. Dabei wird auch geprüft, ob der Bestell-Workflow rechtlich einwandfrei ist und z.B. zum richtigen Zeitpunkt ist ordnungsgemäßer Art und Weise auf die Rechtstexte hingewiesen wird und ob nach der Bestellung die richtigen eMails versenden werden. [Komplettpaket anfragen]
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